Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab beschließt, den Wohnberatern eine Aufwandsent­schädigung in Höhe von 15 € pro Fall und daneben Reisekostenvergütung nach dem Bayer. Reisekostengesetz zu gewähren und hierfür die erforderliche Änderung in die neu zu erlassende „Satzung zur Änderung der Satzung von Fragen des Kreisverfassungsrechts“ einfließen zu lassen.