Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

  1. Die Mietobergrenzen, die in der Fortschreibung des  Konzeptes zur  Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgesetzt wurden, sind ab dem 1. Januar 2017 für den Bereich des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) anzuwenden.

 

2.    Der Kreisausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.