Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Energiefragen empfiehlt dem Kreisausschuss, die in der Anlage beigefügte Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab (Abfallwirtschaftssatzung) vorzuberaten und dem Kreistag den Erlass dieser Satzung unter folgender Maßgabe zu empfehlen:

 

Der Geltungsbereich der Satzung soll auf gewerbliche Siedlungsabfälle, also Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen erstreckt werden. Erfasst werden damit insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

 

Die Satzung soll um die dafür erforderlichen Folgeänderungen ergänzt werden.