Sitzung: 22.02.2017 SPORT/003/14-20
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales,
Sport, Kultur, Ehrenamt und Schulen schlägt dem Kreisausschuss vor, folgendes
zu beschließen:
- Die
Mietobergrenzen, die in der Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit der
Unterkunftskosten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgesetzt
wurden, sind ab dem 1. Januar 2017 für den Bereich des zwölften
Sozialgesetzbuches (SGB XII) anzuwenden.
2.
Der
Kreisausschuss appelliert an das Jobcenter, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.