Beschluss:

 

Zum Inhalt der 26. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord zur Neufassung des Kapitels B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ und Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“ und B VII „Erholung“ in ihrer Entwurfsversion 18.10.2016 wird seitens des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab bei Punkt 7 Tourismus (7.2 Seite 22) folgender Änderungswunsch vorgetragen:

 

„Im Sinne eines nachhaltigen und umweltschonenden Tourismus ist jedoch von einer Zuhilfenahme künstlicher Hilfsmittel (z.B. in Form von Beschneiungsanlagen oder Schneekanonen) abzusehen, soweit neue Anlagen betroffen sind“.