Beschluss:

 

Nach Kenntnisnahme und Vorberatung des Prüfungsberichtes fasst der Kreistag folgenden Beschluss:

 

 

  1. Der Kreistag stellt für das Haushaltsjahr 2015 folgendes Jahresrechnungsergebnis fest (Art. 88 Abs. 3 LKrO):

 

Feststellung des Ergebnisses 2015

Verwaltungs-
haushalt

 

Vermögens-
haushalt

 

Gesamt-
haushalt

Soll-Einnahmen

87.136.861,26

 

11.834.587,70

 

98.971.448,96

+ Neue Haushaltseinnahmereste

0,00

 

3.473.650,00

 

3.473.650,00

- Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

 

1.779.700,00

 

1.779.700,00

- Abgang alter Kasseneinnahmereste

10.614,14

 

0,00

 

10.614,14

Bereinigte Soll-Einnahmen

87.126.247,12

 

13.528.537,70

 

100.654.784,82

 

 

 

 

 

Soll-Ausgaben

87.121.340,84

*

9.328.754,68

**

96.450.095,52

+ Neue Haushaltsausgabereste

261.515,15

 

4.377.507,40

 

4.639.022,55

- Abgang alter Haushaltsausgabereste

254.960,87

 

177.724,38

 

432.685,25

- Abgang alter Kassenausgabereste

1.648,00

 

0,00

 

1.648,00

Bereinigte Soll-Ausgaben

87.126.247,12

 

13.528.537,70

 

100.654.784,82

Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)

0,00

 

0,00

 

0,00

*darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt

 

Ansatz: 5.407.235,00

 

Anordn.-Soll:         7.771.609,00

** darin enthalten: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage

 

0

 

398.577,00

 

 

Soweit über- und/oder außerplanmäßige Ausgaben getätigt wurden, werden diese genehmigt (Art. 60 Abs. 1LKrO).

 

Abstimmungsergebnis:    Ja:  54       Nein: 0

 

  1. Der Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2015 die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO).

 

Abstimmungsergebnis:    Ja:  53       Nein: 0