Beschluss:

 

Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab beurteilt den Inhalt der 22. Regionalplanänderung für die Region Oberpfalz-Nord zwecks Teilfortschreibung Kapitel B X "Energieversorgung", Neuaufstellung Teilabschnitt B X 5 "Windenergie", Entwurf 28.07.2016, wie folgt:

 

Wenn das Kriterium Landschaftsschutzgebiet (außer 10-H) den einzigen verbliebenen Hinderungsgrund für den Ausschluss einer kommunalen Fläche im Landkreis darstellt, wäre der Landkreis bereit, punktuell eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet mit zu tragen.

 

Ansonsten besteht mit dem Inhalt der 22. Regionalplanänderung Einverständnis.