Sitzung: 17.11.2016 KAS/017/14-20
Beschluss:
Der Landkreis
Neustadt a. d. Waldnaab beurteilt den Inhalt der 22. Regionalplanänderung für
die Region Oberpfalz-Nord zwecks Teilfortschreibung Kapitel B X
"Energieversorgung", Neuaufstellung Teilabschnitt B X 5
"Windenergie", Entwurf 28.07.2016, wie folgt:
Wenn das
Kriterium Landschaftsschutzgebiet (außer 10-H) den einzigen verbliebenen Hinderungsgrund
für den Ausschluss einer kommunalen Fläche im Landkreis darstellt, wäre der Landkreis
bereit, punktuell eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet mit zu
tragen.
Ansonsten besteht
mit dem Inhalt der 22. Regionalplanänderung Einverständnis.