Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die kreisangehörigen Gemeinden beim Betrieb von öffentlich zugänglichen Elektrotankstellen finanziell zu unterstützen.

Dafür werden in den Haushalten für die Jahre 2017 bis 2021 jährlich 15.000 Euro eingeplant.

Der Kauf einer Elektrotankstelle wird mit einmalig 2.000 Euro bezuschusst.

Bei einer Anpachtung/Anmietung einer Elektrotankstelle erfolgt für 4 Jahre ein jährlicher Zuschuss von 500 Euro zu den Betriebskosten.

Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Wenn der Haushaltsansatz für ein Jahr bereits aufgebraucht ist, kann die Förderung erst im Folgejahr erfolgen.