Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass für die (Jugend)Musikförderung ab dem Jahr 2016 jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag ist auf der Basis der bestehenden Richtlinien auszuzahlen. Zudem erfolgt eine Mindestförderung von 50 Euro je Jugendmusikgruppe bzw. Kinder- und Jugendchor.