Sitzung: 17.11.2016 KAS/017/14-20
Beschluss:
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Jugendsport wie folgt gefördert:
1. Die Kopfpauschale pro Kind bzw. Jugendlichen, die vom BLSV, dem Oberpfälzer Nordgau und dem Sportschützengrenzgau Vohenstrauß gemeldet werden, beträgt 5,00 €.
2. Der Mindestbetrag, mit dem die Sport- und Schützenvereine gefördert werden, beträgt 50 €.
3. Die Wasserwachtortsgruppen im Landkreis werden mit 300 € bezuschusst.