Beschluss:

 

Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Jugendsport wie folgt gefördert:

1.   Die Kopfpauschale pro Kind bzw. Jugendlichen, die vom BLSV, dem Oberpfälzer Nordgau und dem Sportschützengrenzgau Vohenstrauß gemeldet werden, beträgt 5,00 €.

2.   Der Mindestbetrag, mit dem die Sport- und Schützenvereine gefördert werden, beträgt 50 €.

3.   Die Wasserwachtortsgruppen im Landkreis werden mit 300 € bezuschusst.