Beschluss:

 

  1.  Für jeden gemeldeten Jugendlichen erhalten die Sportvereine des BLSV und die Schützenvereine des Oberpfälzer Nordgaus sowie des Sportschützengrenzgaus Vohenstrauß einen Zuschuss von 5 € bzw. einen Mindestbetrag von 50 €. Die Wasserwachtortsgruppen erhalten jeweils 300 €.
  2. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.