Sitzung: 25.10.2016 JHA/008/14-20
Beschluss:
1.
Der
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe überträgt dem Kreisjugendring insbesondere folgende Aufgaben:
1.1. Die Durchführung der
überörtlichen Jugendarbeit im Allgemeinen
(siehe Ziffer 1 des Antrags des KJR)
1.2. Die Durchführung
folgender Aufgaben/Projekte:
1.2.1. Partnerschaft für
Demokratie im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“
1.2.2. Ausbau des
landkreisweiten Ferienprogramms
1.2.3. Taschengeldbörse –
Hilfe für Senioren, Jobs für Jugendliche
1.2.4. Landkreisweite
Materialbörse
1.2.5. Referentenpool für überörtliche
Jugendbildungsarbeit, wobei ein Themenschwerpunkt die
Medienpädagogik/Vermittlung von Medienkompetenz sein muss.
(siehe Ziffer 2
des Antrags des KJR)
2.
Der
Kreisjugendring erhält für den Betrieb seiner Geschäftsstelle (Knorrstr. 12,
92660 Neustadt a.d.Waldnaab) und die Ausgaben für seine Gremien pro Jahr 28.800
Euro als Festbetrag. Mit diesem Betrag sind alle Kosten abgegolten.
3.
Der
Landkreis trägt die Personalkosten für
3.1. eine Vollzeitstelle
(1,0 VZÄ) in TVöD EG 10,
3.2. einer Teilzeitstelle
(0,6 VZÄ) in TVöD EG 6,
3.3. einer Teilzeitstelle
(0,5 VZÄ) in TVöD EG 5 sowie
3.4. einer Teilzeitstelle
(0,4 VZÄ) in TVöD EG 5.
Die Bezahlung
dieser Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgt im Rahmen des aktuell gültigen Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Stelle nach
Ziffer 3.1 des Beschlussvorschlages ist für den Geschäftsführer des KJR vorgesehen.
Der Geschäftsführer ist Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und wird über den Personalhaushalt
des Landkreises finanziert.
Die Personalkosten
für die Stellen nach den Ziffern 3.2 bis 3.4 des Beschlussvorschlages erhält
der Kreisjugendring als Arbeitgeber dieser Personen vom Landkreis.
4.
Für
die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben (siehe Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages) erhält der KJR jährlich ein Budget in Höhe von 25.000
Euro.
Nicht verbrauchte
Mittel aus diesem Budget müssen dem Kreisjugendamt bis spätestens
15. Dezember eines jeden Jahres zurückgegeben werden.
5.
Anträge
von Jugendverbänden zur Nutzung des Referentenpools (siehe Ziffer 1.2.5 der Beschlussvorlage)
werden nach den „Förderrichtlinien überörtliche Jugendarbeit im Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab“ bearbeitet. Diese sind um Verfahrensvorschriften für die
Nutzung des Referentenpools zu erweitern. Die Beschlussfassung über die geänderten
Richtlinien erfolgt im Jugendhilfeausschuss.
6.
Bis
zum 31. Januar jeden Jahres ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis zu
erstellen und dem Kreisjugendamt vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst
einen Sachbericht über die geleistete Arbeit und einen rechnerischen Bericht
über den Umgang mit den erhaltenen Fördermitteln.
7.
Die
Fördermittel aus dem Jugendhilfehaushalt erhält der KJR aufgeteilt in vier
gleich hohe Raten. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Januar, April, Juli und
Oktober.
8. Dieser Beschluss gilt für die Jahre 2017, 2018 und 2019.