Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe überträgt dem Kreisjugendring insbesondere folgende Aufgaben:

1.1.  Die Durchführung der überörtlichen Jugendarbeit im Allgemeinen
(siehe Ziffer 1 des Antrags des KJR)

1.2.  Die Durchführung folgender Aufgaben/Projekte:

1.2.1. Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“

1.2.2. Ausbau des landkreisweiten Ferienprogramms

1.2.3. Taschengeldbörse – Hilfe für Senioren, Jobs für Jugendliche

1.2.4. Landkreisweite Materialbörse

1.2.5. Referentenpool für überörtliche Jugendbildungsarbeit, wobei ein Themenschwerpunkt die Medienpädagogik/Vermittlung von Medienkompetenz sein muss.

(siehe Ziffer 2 des Antrags des KJR)

 

2.    Der Kreisjugendring erhält für den Betrieb seiner Geschäftsstelle (Knorrstr. 12, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab) und die Ausgaben für seine Gremien pro Jahr 28.800 Euro als Festbetrag. Mit diesem Betrag sind alle Kosten abgegolten.

 

3.    Der Landkreis trägt die Personalkosten für

3.1.  eine Vollzeitstelle (1,0 VZÄ) in TVöD EG 10,

3.2.  einer Teilzeitstelle (0,6 VZÄ) in TVöD EG 6,

3.3.  einer Teilzeitstelle (0,5 VZÄ) in TVöD EG 5 sowie

3.4.  einer Teilzeitstelle (0,4 VZÄ) in TVöD EG 5.

Die Bezahlung dieser Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgt im Rahmen des aktuell gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Stelle nach Ziffer 3.1 des Beschlussvorschlages ist für den Geschäftsführer des KJR vorgesehen. Der Geschäftsführer ist Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und wird über den Personalhaushalt des Landkreises finanziert.

Die Personalkosten für die Stellen nach den Ziffern 3.2 bis 3.4 des Beschlussvorschlages erhält der Kreisjugendring als Arbeitgeber dieser Personen vom Landkreis.

 

4.    Für die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben (siehe Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) erhält der KJR jährlich ein Budget in Höhe von 25.000 Euro.

Nicht verbrauchte Mittel aus diesem Budget müssen dem Kreisjugendamt bis spätestens
15. Dezember eines jeden Jahres zurückgegeben werden.

 

5.    Anträge von Jugendverbänden zur Nutzung des Referentenpools (siehe Ziffer 1.2.5 der Beschlussvorlage) werden nach den „Förderrichtlinien überörtliche Jugendarbeit im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“ bearbeitet. Diese sind um Verfahrensvorschriften für die Nutzung des Referentenpools zu erweitern. Die Beschlussfassung über die geänderten Richtlinien erfolgt im Jugendhilfeausschuss.

 

6.    Bis zum 31. Januar jeden Jahres ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis zu erstellen und dem Kreisjugendamt vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Sachbericht über die geleistete Arbeit und einen rechnerischen Bericht über den Umgang mit den erhaltenen Fördermitteln.

 

7.    Die Fördermittel aus dem Jugendhilfehaushalt erhält der KJR aufgeteilt in vier gleich hohe Raten. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Januar, April, Juli und Oktober.

 

8.      Dieser Beschluss gilt für die Jahre 2017, 2018 und 2019.