Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass das durch die Änderung der Vergütungssätze nach der Kreisstraßenvergütungsverordnung mögliche Sonderkündigungsrecht der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Verwaltung der Kreisstraßen mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht wahrgenommen wird.