Sitzung: 14.06.2016 KAS/014/14-20
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die
Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen aus Privathaushaltungen im
offenen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen
mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2017 auszuschreiben:
-
Anwendung
des offenen Vergabeverfahrens nach § 101 Abs. 7 GWB, § 3 EG Abs. 1 und 2 VOL/A
(künftig nach Umsetzung der EU-Richtlinie über die öffentlichen
Auftragsvergaben:
-
§ 119
Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV)
-
Eine
Bildung von Gebietslosen (Ost / Mitte / West) erfolgt nicht
-
Trennung
der Ausschreibung nach Sammlung und Verwertung; eine Gesamtvergabe an den wirtschaftlichsten
Bieter ist möglich
-
Die
Vertragslaufzeiten für Sammlung und Verwertung soll jeweils drei Jahre mit
Verlängerungsoption betragen
-
Holsystem mit Tonnengrößen von 120 Liter und 180
oder 240 Liter
-
Eigentümer der Gefäße sind die
Grundstückseigentümer
-
Tonnenverkauf
und -zustellung erfolgt durch das zur Sammlung beauftragte Unternehmen
-
Die
Sammlung hat in einem zweiwöchentlichen Turnus alternierend zur
Restmüllsammlung zu erfolgen
-
Eine
Sammlung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen aus tierischer
Herkunft erfolgt in der Einführungsphase nicht.“