Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen aus Privathaushaltungen im offenen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2017 auszuschreiben:

-       Anwendung des offenen Vergabeverfahrens nach § 101 Abs. 7 GWB, § 3 EG Abs. 1 und 2 VOL/A (künftig nach Umsetzung der EU-Richtlinie über die öffentlichen Auftragsvergaben:

-       § 119 Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV)

-       Eine Bildung von Gebietslosen (Ost / Mitte / West) erfolgt nicht

-       Trennung der Ausschreibung nach Sammlung und Verwertung; eine Gesamtvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ist möglich

-       Die Vertragslaufzeiten für Sammlung und Verwertung soll jeweils drei Jahre mit Verlängerungsoption betragen

-       Holsystem mit Tonnengrößen von 120 Liter und 180 oder 240 Liter

-       Eigentümer der Gefäße sind die Grundstückseigentümer

-       Tonnenverkauf und -zustellung erfolgt durch das zur Sammlung beauftragte Unternehmen

-       Die Sammlung hat in einem zweiwöchentlichen Turnus alternierend zur Restmüllsammlung zu erfolgen

-       Eine Sammlung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen aus tierischer Herkunft erfolgt in der Einführungsphase nicht.“