Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Energiefragen empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen aus Privathaushaltungen im offenen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2017 auszuschreiben:

-       Anwendung des offenen Vergabeverfahrens nach § 101 Abs. 7 GWB, § 3 EG Abs. 1 und 2 VOL/A (künftig nach Umsetzung der EU-Richtlinie über die öffentlichen Auftragsvergaben:
§ 119 Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV)

-       Eine Bildung von Gebietslosen (Ost / Mitte / West) erfolgt nicht

-       Trennung der Ausschreibung nach Sammlung und Verwertung; eine Gesamtvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ist möglich

-       Die Vertragslaufzeiten für Sammlung und Verwertung sollen jeweils drei Jahre mit Verlängerungsoption betragen

-       Holsystem mit Tonnengrößen von 120 Liter und 180 oder 240 Liter

-       Eigentümer der Gefäße sind die Grundstückseigentümer

-       Tonnenverkauf und -zustellung erfolgt durch das zur Sammlung beauftragte Unternehmen

-       Die Sammlung hat in einem zweiwöchentlichen Turnus alternierend zur Restmüllsammlung zu erfolgen

-       Eine Sammlung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen aus tierischer Herkunft erfolgt in der Einführungsphase nicht