Sitzung: 09.06.2016 UMW/005/14-20
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Energiefragen
empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt
wird, die Getrenntsammlung und Verwertung von Bioabfällen aus Privathaushaltungen
im offenen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen
mit dem Ziel der Einführung zum 01.01.2017 auszuschreiben:
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Anwendung
des offenen Vergabeverfahrens nach § 101 Abs. 7 GWB, § 3 EG Abs. 1 und 2 VOL/A
(künftig nach Umsetzung der EU-Richtlinie über die öffentlichen
Auftragsvergaben:
§ 119 Abs. 1 und 2 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV)
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Eine
Bildung von Gebietslosen (Ost / Mitte / West) erfolgt nicht
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Trennung
der Ausschreibung nach Sammlung und Verwertung; eine Gesamtvergabe an den wirtschaftlichsten
Bieter ist möglich
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Die
Vertragslaufzeiten für Sammlung und Verwertung sollen jeweils drei Jahre mit
Verlängerungsoption betragen
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Holsystem mit Tonnengrößen von 120 Liter und 180
oder 240 Liter
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Eigentümer der Gefäße sind die
Grundstückseigentümer
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Tonnenverkauf
und -zustellung erfolgt durch das zur Sammlung beauftragte Unternehmen
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Die
Sammlung hat in einem zweiwöchentlichen Turnus alternierend zur
Restmüllsammlung zu erfolgen
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Eine
Sammlung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen aus tierischer
Herkunft erfolgt in der Einführungsphase nicht