Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab vom 13.12.2012 werden, wie im Entwurf vom 11.04.2016 vorgelegt, neu erlassen und den Vorschriften des § 36 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab in der Fassung vom 15.12.2014 angepasst.