Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab als Straßenbaulastträger erstattet grundsätzlich die entstehenden Kosten für die Einleitung des anfallenden Straßenabwassers nach den bei der Abrechnung gültigen Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR).

 

Für die nicht in der ODR geregelte punktuelle Einleitung von Straßenabwasser wird ab sofort ein Pauschalbetrag von 70,00 € pro lfd. Straßenmeter erstattet. Bei einer Änderung der Pauschalen in der ODR wird der Pauschalbetrag für die punktuelle Einleitung entsprechend der Veränderung der Grundpauschale prozentual angepasst.