Beschluss:

 

In Anbetracht der o. g. Umstände sieht der Kreistag derzeit davon ab, beim Bezirk Oberpfalz Anträge auf Durchführung der Änderung bzw. Zonierung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen zu stellen.

Das Inkrafttreten des Regionalplanes „Wind“ soll abgewartet werden.