Beschluss:

 

1.    Der (Betriebsträger-) Vertrag für die Stützelvilla zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring vom 30.01.1984 wird mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt.

2.    Herr Landrat wird zu Verkaufsverhandlungen mit dem Freistaat ermächtigt.