Sitzung: 05.11.2015 KAS/010/14-20
Beschluss:
Für jeden gemeldeten Jugendlichen erhalten die Sportvereine des BLSV und
die Schützenvereine des Oberpfälzer Nordgaus sowie des Sportschützengrenzgaus
Vohenstrauß einen Zuschuss von 3,50 € bzw. einen Mindestbetrag von 20 €. Die
Wasserwachtortsgruppen erhalten jeweils 200 €.